Bodenrichtwerte stellen gemäß § 196 BauGB die durchschnittlichen Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands flächendeckend für das Kreisgebiet Düren dar. Sie werden jährlich, bezogen auf den 1. Januar des laufenden Jahres, ermittelt. Dabei werden Richtwertzonen gebildet, welche die Gebiete mit ähnlicher Art und Maß der Nutzung umfassen.
Gebühren
Bodenrichtwerte können ab dem Jahrgang 2011 kostenfrei über www.Borisplus.NRW.de (Öffnet in einem neuen Tab) abgerufen werden. Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses fällt eine Gebühr von 46 Euro an.