Ein Flurstück ist eine Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters und stellt einen eindeutig begrenzten Teil der Erdoberfläche dar. Jedes Flurstück besitzt eine eigene Flurstücksnummer und wird in den Katasterbüchern beschrieben. Flurstücke werden auf Antrag gebildet oder von Amts wegen, wenn es für die Fortführung des Liegenschaftskatasters notwendig ist.
Kontakt
Amt für Geoinformationen und Liegenschaftskataster
Ort
Zeiten
Kontakt