Ein Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB bestimmt den voraussichtlichen Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie oder eines Grundstücks. Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Gebühren
Die Gebühr für ein Verkehrswertgutachten richtet sich nach dem Kostentarif der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW (VermWertKostO NRW) (Öffnet in einem neuen Tab).