Um für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen, erhalten die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse Abschriften aller in ihrem Zuständigkeitsbereich abgeschlossenen Immobilienkaufverträge von den beurkundenden Stellen, in der Regel den Notaren.
Die wertrelevanten Daten aus diesen Kaufverträgen werden von der zuständigen Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in seiner Kaufpreissammlung eingetragen.
Die Kaufpreissammlung ist unter anderem Grundlage für Verkehrswertgutachten.
Für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung ist ein berechtigtes Interesse vorzulegen.
Gebühren
Die Gebühr für einen Auszug aus der Kaufpreissammlung richtet sich nach dem Kostentarif der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW (VermWertKostO NRW) (Öffnet in einem neuen Tab).