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Kreis Düren

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Vereinfachte Genehmigungsverfahren

Vereinfachte Genehmigungsverfahren

Bauvorhaben

Wohngebäude geringer und mittlerer Höhe sowie sonstige Vorhaben und einfache Sonderbauten nach § 68 BauO NRW

Planungsrecht

alle planungsrechtlichen Gebiete einschl. Außenbereich

Fristen

Bauaufsichtsbehörde: 6 Wochen

Prüfungsumfang

reduzierte bauaufsichtliche Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde; u.a. planungsrechtl. Zulässigkeit, Abstandflächen, örtliche Bauvorschriften, bei einfachen Sonderbauten auch Brandschutz

Aufgaben des Bauherrn

Vorgaben durch die Baugenehmigung; u.a.

  • Anzeige des Baubeginns
  • Benennung eines Bauleiters/Fachbauleiters
  • Vorlage der bautechnischen Nachweise (evtl. geprüft)
  • Anzeige der Rohbaufertigstellung
  • Anzeige der abschließenden Fertigstellung

Erläuterungen und Hinweise