Vereinfachte Genehmigungsverfahren
Bauvorhaben |
Wohngebäude geringer und mittlerer Höhe sowie sonstige Vorhaben und einfache Sonderbauten nach § 68 BauO NRW |
Planungsrecht |
alle planungsrechtlichen Gebiete einschl. Außenbereich |
Fristen |
Bauaufsichtsbehörde: 6 Wochen |
Prüfungsumfang |
reduzierte bauaufsichtliche Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde; u.a. planungsrechtl. Zulässigkeit, Abstandflächen, örtliche Bauvorschriften, bei einfachen Sonderbauten auch Brandschutz |
Aufgaben des Bauherrn |
Vorgaben durch die Baugenehmigung; u.a.
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