Bauvorhaben |
"andere" bauliche Anlagen, die unter § 68 Abs. 1 S. 3 BauO NRW erfasst sind (Sonderbauten) |
Planungsrecht |
alle planungsrechtlichen Gebiete einschl. Außenbereich |
Fristen |
keine |
Prüfungsumfang |
umfassende bauaufsichtliche Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde |
Aufgaben des Bauherrn |
Vorgaben durch die Baugenehmigung; u.a.
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