Häusliche Abwässer werden im Kreis Düren für die weit überwiegenden Gebäude durch Einleitungen in einen öffentlichen Kanal und anschließender Reinigung in einer zentralen Kläranlage entsorgt. Bei etwa 800 Grundstücken sind die Entfernungen zum öffentlichen Kanalnetz jedoch so weit, dass eine private Abwasserbeseitigung über Kleinkläranlage oder geschlossene Grube erforderlich ist. In den allermeisten Fällen werden Bauart zugelassene Kleinkläranlagen eingebaut. Hier ist die Genehmigung und die regelmäßige Überwachung Aufgabe des Umweltamtes als untere Wasserbehörde.
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- Merkblatt "Anforderungen an die Gestaltung und den Betrieb von abflusslosen Abwassersammelgruben"PDF-Datei123,32 kB
- Erhebungsbogen über abflusslose AbwassersammelgrubenPDF-Datei589,76 kB
- Merkblatt zur Antragstellung für Kleinkläranlagen gem. §§ 8, 9 und 10 WHG sowie § 57 LWGPDF-Datei72,80 kB
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Benutzung eines Gewässers gemäß §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)PDF-Datei177,20 kB
- Merkblatt "Möglichkeiten der Abwasserbehandlung nicht kanalisierter Grundstücke"PDF-Datei1,04 MB