Stallmist ist grundsätzlich wassergefährdend, weil bei einer Lagerung im Freien durch Niederschlagswasser Stoffe ausgewaschen werden und so über den Boden ins Grundwasser gelangen können. Um dies zu verhindern, müssen folgende Voraussetzungen bei der Lagerung von Stallmist durch Landwirte, Pferde-, Geflügel- und sonstige Huftierhalter eingehalten werden:
Eine dauerhafte Lagerung ist nur auf einer flüssigkeitsdichten, festen Bodenplatte (die Mistplatte ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, z. B. Betonbauweise) erlaubt. Die Mistplatte muss so angelegt werden, dass entweder das verunreinigte Sickerwasser (Jauche) zurückgehalten und in einer Sammelgrube aufgefangen wird oder die Mistplatte ist zu überdachen und vor Schlagregen zu schützen.