Unter bestimmten Bedingungen können aus technischen Wassersystemen wie z.B. Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern legionellenhaltige Wassertröpfchen (Aerosole) emittieren, die beim Einatmen bei Menschen zu schweren Lungenentzündungen sogar mit Todesfolge führen können.
Aufgrund der in den letzten Jahren in Deutschland eingetretenen Legionellose-Ausbrüchen aus technischen Wassersystemen hat der Gesetzgeber die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – 42. BImSchV verabschiedet.
Durch das Inkrafttreten der 42. BImSchV ergeben sich neue Pflichten für Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern, die mögliche Gefahren beim Auftreten nicht ordnungsgemäßer Betriebszustände sofort mindern bzw. von vornherein verhindern sollen.
Links und Downloads
Informations-Flyer:
Weitere Informationen im Web:
- www.umwelt.nrw.de - Informationen des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW zu Legionellen (Öffnet in einem neuen Tab)
- www.lanuv.nrw.de - Informationen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW zu Legionellen (Öffnet in einem neuen Tab)
- www.gesetze-im-internet.de - Gesetzestext Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Öffnet in einem neuen Tab)