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Kreis Düren

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Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen

Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen benötigen eine Erlaubnis gemäß § 54 KrWG für ihre Tätigkeiten.

Gemäß § 54 KrWG haben gewerbsmäßige Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen eine Erlaubnis für ihre Tätigkeiten, bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Einzelheiten, insbesondere die dem Erlaubnisantrag beizufügenden Nachweise und Unterlagen können der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) (Öffnet in einem neuen Tab) entnommen werden. Auf die Ausnahmeregelungen gemäß § 12 AbfAEV wird hingewiesen.

Weitere Informationen im Web

Kontakt

Umweltamt

Ansprechpartner/in

Herr Jürgen Claßen
Sachbearbeitung
Herr Marc Hemrich
Sachbearbeitung

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Bildnachweise

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