Naturschutzgebiete (NSG)
Naturschutzgebiete werden zum Beispiel ausgewiesen, wenn besonders seltene Tier- und Pflanzenarten oder schutzwürdige Biotope vorkommen. Auch Bereiche von besonderer Eigenart und Schönheit werden unter Naturschutz gestellt. In Naturschutzgebieten sind Handlungen verboten, die dem Schutzzweck des Gebietes zuwiderlaufen. Andererseits sind oftmals Maßnahmen notwendig, um bestimmte Biotope auch weiterhin zu erhalten.
Dies gilt insbesondere für sogenannte Offenland-Biotope, die sich ohne ständiges Eingreifen (Pflege) durch den Menschen zu Wald entwickeln würden.
Naturschutzgebiete können ein einziges Biotop umfassen (z.B. einen Kalkmagerrasen), enthalten meist aber mehrere verschiedene Biotope (z.B. Kalkmagerrasen, Kalk-Flachmoore, Gebüsch-Strukturen und Orchideen-Buchenwälder) und bilden einen zusammenhängenden Lebensraum-Komplex.
Flora-Fauna-Habitate (FFH-Gebiete)
Flora-Fauna-Habitate sind besondere Schutzgebiete von europäischer Bedeutung, die im Rahmen eines europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000" nach Europarecht geschützt sind. Die Umsetzung dieses Europarechtes für das konkrete Gebiet erfolgt letztlich durch die Schutzfestsetzungen auf Länderebene, in dem die Gebiete z.B. als Naturschutzgebiete ausgewiesen bzw. festgesetzt werden.
Vogelschutz-Gebiete
Vogelschutz-Gebiete sind besondere Schutzgebiete von europäischem Rang, die als Lebensraum für seltene, geschützte oder bedrohte Vogelarten von besonderer Bedeutung sind. Die Umsetzung dieses Europarechtes für das konkrete Gebiet erfolgt letztlich durch Schutzfestsetzungen auf Länderebene, in dem die Gebiete z.B. als Naturschutzgebiete ausgewiesen bzw. festgesetzt werden. In Einzelfällen können auch vertragliche Regelungen ausreichen, um die Lebensräume der entsprechenden Vogelarten zu sichern.
Nationalparke
Nationalparke sind großräumige, naturschutzwürdige geschützte Gebiete, die möglichst ungestört durch menschliche Eingriffe in den Naturhaushalt in ihrer natürlichen Dynamik erhalten oder entwickelt werden sollen.
Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB)
Geschützte Landschaftsbestandteile sind homogene Teile von Natur und Landschaft (z.B. Hecken), die z.B. eine besondere Bedeutung als Lebensraum bestimmter Tier- oder Pflanzenarten haben oder bezüglich der Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes besonderen Schutz verdienen.
Landschaftsschutzgebiete (LSG)
Landschaftsschutzgebiete sind zum Beispiel aufgrund der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft unter Schutz gestellt.
Biotope
Bio (Leben) + Topos (Raum) = Biotop ("Lebensraum")
Biotope sind entsprechend klar abgrenzbare gleichartige Lebensräume mit einem charakteristischen Inventar bestimmter Tier- und Pflanzenarten.
Biotope können sehr unterschiedliche Größen haben. Vom einer kleinen Pfütze bis zum See. Viele Lebewesen sind auf bestimmte Lebensräume angewiesen und nur dort heimisch. Entsprechende Tier- und Pflanzenarten sind entsprechend so selten, wie es ihre Lebensräume sind.
Gesetzlich geschützte Biotope (GB)
Gesetzlich geschützte Biotope sind seltene oder selten gewordene natürliche oder naturnahe Lebensräume, die Kraft Gesetz geschützt sind und nicht erheblich beeinträchtigt oder sogar zerstört werden dürfen. Für deren Schutz bedarf es keines gesonderten Unterschutzstellungsverfahrens. Die Erfassung, "Darstellung" und "Bekanntgabe" der GB dient lediglich der Rechtssicherheit. Dieser gesetzliche Schutz besteht unmittelbar durch die Existenz der Biotope, d.h. sobald die Fläche die erforderliche Qualität oder notwendigen Merkmale aufweist. Er ist unabhängig von einer besonderen Ausweisung und gilt sowohl im baurechtlichen Innen- als auch Außenbereich.
Kontakt
Ort
Umweltamt
Kreisverwaltung Düren
Bismarckstr. 16
52351 Düren
Postanschrift
Kreis Düren
Postfach
52348 Düren
Barrierefreier Zugang
Zeiten
Mo bis Do: 8 bis 16 Uhr
Fr: 8 bis 13 Uhr
Kontakt
Ansprechpartner
Ort
Herr Martin Castor
Sachgebietsleitung
Raum Zimmer 603 (Haus B)
Bismarckstr. 16
52351 Düren
Postanschrift
Kreis Düren
Postfach
52348 Düren
Zeiten
Mo bis Do: 8 bis 16 Uhr
Fr: 8 bis 13 Uhr
Kontakt
Ort
Herr Lothar Gerhards
Sachbearbeitung
Raum Zimmer 607a (Haus B)
Bismarckstr. 16
52351 Düren
Postanschrift
Kreis Düren
Postfach
52348 Düren
Zeiten
Mo bis Do: 8 bis 16 Uhr
Fr: 8 bis 13 Uhr