Wärmepumpen nutzen Umweltwärme aus dem Erdreich, der Luft und dem Grundwasser, um in Verbindung mit Strom als Energieträger Wärme zu erzeugen. Der Bau einer Erdreichwärmepumpe bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die zuständige Behörde. Vor dem Bau einer Erdreichwärmepumpe ist das Vorhaben demnach bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Düren zu beantragen.
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- Broschüre Wärmepumpen im Kreis Düren für EinfamilienhäuserPDF-Datei835,57 kB
- Wärmepumpe - Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach §§ 8, 9 und 10 WHG zum Einbau und Betrieb einer Erdreich Wärmepumpe in einem EinfamilienhausPDF-Datei106,15 kB
- Wärmepumpe - Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach §§ 8, 9 und 10 WHG zum Weiterbetrieb einer bestehenden WärmepumpenanlagePDF-Datei163,64 kB
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