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Kreis Düren

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Haltung und Handel geschützter Tier- und Pflanzenarten

Viele Tier- und Pflanzenarten sind weltweit vom Aussterben bedroht. Neben dem Verlust ihres Lebensraums ist der internationale Handel eine der Hauptursachen. Wer geschützte Tiere oder Pflanzen (oder Erzeugnisse daraus, z. B. Elfenbein, Pelze oder Möbel aus geschützten Hölzern) besitzt, kauft oder verkauft, muss dabei bestimmte gesetzliche Regeln beachten. Dazu können insbesondere Meldepflichten und der Nachweis der rechtmäßigen Herkunft gehören.

Als Untere Naturschutzbehörde ist der Kreis Düren für den Vollzug dieser artenschutzrechtlichen Vorschriften zuständig. Sowohl bei einheimischen Arten (z. B. Fledermäusen) als auch bei exotischen Tieren und Pflanzen. Für den internationalen Handel mit streng geschützten Arten gelten unter anderem die Regelungen des Washingtoner Artenschutz-Übereinkommens (CITES).

Für diese streng geschützten Arten kann eine EU-Bescheinigung (vormals CITES-Bescheinigung) erforderlich sein. Diese ist bei der Unteren Naturschutzbehörde unter Vorlage entsprechender Herkunfts- bzw. Erwerbsnachweise zu beantragen.

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen, Antworten auf häufige Fragen sowie alle notwendigen Formulare auf einen Blick.


Formulare & Downloads auf einen Blick

Kontakt

Wir beraten Sie gerne persönlich zum Umgang mit geschützten Tier- und Pflanzenarten. Auch für Hinweise auf Verstöße sind wir dankbar.

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