Die finanzielle Situation lässt es oftmals nicht zu, dass Kinder z.B. einen Sportverein besuchen, bei anderen Aktivitäten mitmachen, am gemeinsamen Mittagessen in Schule, Kindertagesstätte oder Kindertagespflegestelle teilnehmen oder bei Schulausflügen dabei sind. Durch das Bildungs- und Teilhabepaket soll es allen Kindern ermöglicht werden mitzumachen, gemeinsam mit Gleichaltrigen nach der Schule Fußball zu spielen, zu musizieren, in der Schulkantine mit zu essen und ganz gezielt Unterstützung durch Lernförderung zu bekommen, um die Lernziele, aber auch ein höheres Lernniveau zu erreichen. Nehmen Sie daher auch für Ihr Kind bzw. Ihre Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch.
Für wen kann welche Leistung erbracht werden?
Wie sehen die Leistungen im Einzelnen aus?
Wie können Sie die Leistungen in Anspruch nehmen?
In welcher Form werden die Leistungen erbracht?
Erklär-Video zum Bildungs- und Teilhabepaket
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Auskunft
Ihr Kind erhält Leistungen nach dem SGB II?
Dann wenden Sie sich an die job-com des Kreises Düren.
Ihr Kind steht im SGB XII-, AsylbLG-, Wohngeld und/oder KIZ-Bezug?
Die Sozialämter der Städte und Gemeinden sind Ihre Ansprechpartner.