Um Leistungen zur Grundsicherung zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden. Dieser wirkt nach Abgabe bei der job-com auf den Ersten des Monats zurück. Leistungen werden grundsätzlich nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht.
Der Antrag kann formlos, das heißt schriftlich, telefonisch oder auch persönlich gestellt werden. Die erforderlichen Unterlagen sind aber in jedem Fall nachzureichen. Grundsätzlich beinhaltet die Antragstellung auch den Antrag auf Leistungen für die in einer sog. Bedarfsgemeinschaft lebenden weiteren Personen. Wenn Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft selbst eine Bedarfsgemeinschaft bilden – zum Beispiel nach Vollendung des 25. Lebensjahres –, müssen diese Personen einen eigenen Antrag stellen.