Entscheidungen über beantragte Leistungen und jede spätere Änderung teilt die job-com schriftlich mit. Ein schriftlicher Bescheid wird auch dann erteilt, wenn einem Antrag nicht oder nicht in vollem Umfang entsprochen werden kann, wenn die Leistung vermindert oder die Zahlung ganz eingestellt werden muss oder wenn die Leistung zu Unrecht erbracht wurde und damit zurückzuzahlen ist.