Zu einer Haushaltsgemeinschaft zählen alle in einem Haushalt lebenden Personen, unabhängig von Geschlecht, Alter und verwandtschaftlichen Beziehungen. Bei einer reinen Wohngemeinschaft muss bei der Antragstellung im Formular lediglich der Mietanteil des/der Mitbewohners/-in genannt werden. In einer Wohngemeinschaft können theoretisch genauso viele Bedarfsgemeinschaften bestehen, wie es Mitglieder in der Wohngemeinschaft gibt.