Mietschulden können darlehensweise übernommen werden, wenn dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Ob eine darlehensweise Übernahme der Mietschulden infrage kommt, muss im Einzelfall genau geprüft werden. Bitte sprechen Sie Ihre Sachbearbeiterin bzw. Ihren Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung rechtzeitig an, falls es Schwierigkeiten bei den Mietzahlungen gibt. Auf Ihren Wunsch kann die Miete von der job-com auch direkt an Ihren Vermieter oder Ihre Vermieterin überwiesen werden. Bitte beachten Sie, dass die vollständige Miete nur überwiesen werden kann, wenn Ihr Leistungsanspruch dafür ausreicht.