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Kreis Düren

Unterhalt


Hat jemand, der Bürgergeld erhält, einen Unterhaltsanspruch, so wird dieser von der job-com geprüft und verfolgt. Zunächst wird hierbei festgestellt, ob tatsächlich Ansprüche auf Kindes-, Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt, Unterhalt wegen Betreuung eines nichtehelichen Kindes oder wegen Ausbildung bestehen. Die job-com zieht auch Informationen von Dritten wie Rechtsanwälten oder dem Jugendamt (Beistandschaft) ein. Wird Unterhalt gezahlt, so wird er als Einkommen auf die Leistung angerechnet, wird er nicht gezahlt, so versucht die job-com ihn durchzusetzen ggf. auch in einem gerichtlichen Verfahren. Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes oder einer Rechtsanwältin kann ggf. hilfreich sein, ist aber nicht verpflichtend. 

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