Sie möchten verreisen oder planen eine längere Abwesenheit? Hier erhalten Sie weitere Informationen und können direkt online eine Genehmigung durch das Jobcenter beantragen.
Was bedeutet "Erreichbarkeit" während des Bezuges von Bürgergeld?
Eine Voraussetzung für den Bezug von Bürgergeld ist die Erreichbarkeit gemäß § 7b SGB II. Näheres erläutert das "Merkblatt Antragstellung Hinweise u. Erreichbarkeitsverordnung" unter Downloads.
Damit Ihnen Ihr Jobcenter zum Beispiel eine neue Beschäftigung anbieten kann oder Sie über eine neue Qualifizierung informieren möchte, ist diese Erreichbarkeit wichtig. Die reine telefonische Erreichbarkeit ist dafür nicht ausreichend.
"Darf ich dann überhaupt Verreisen?"
Für einen "Urlaub" (sog. Ortsabwesenheit) benötigen Sie vor Antritt immer eine Zustimmung Ihres Leistungsträgers (Jobcenter).
Wenn Sie verreisen, bleibt Ihr Anspruch auf Geldleistungen (Bürgergeld) einschließlich Ihres Krankenversicherungsschutzes bestehen. Voraussetzung hierfür ist:
- Sie halten sich insgesamt nicht mehr als 21 Kalendertage im Jahr (also einschließlich Feiertage und Wochenenden) außerhalb Ihres Wohnortes auf.
Vor der geplanten Abwesenheit müssen Sie die Genehmigung der Ortsabwesenheit bei Ihrem Jobcenter beantragen. Erst wenn Ihr Jobcenter einverstanden ist (neben Ihrer Abwesenheitsdauer prüft Ihr persönlicher Ansprechpartner auch, ob eine Genehmigung Ihrer beruflichen Eingliederung entgegensteht), können Sie Ihre Reise antreten, ohne Ihren Bürgergeld-Anspruch zu gefährden.
Eine unerlaubte Ortsabwesenheit führt zum Wegfall und möglicherweise zu einer Rückforderung bereits gezahlter Leistungen.