Welche Onlinedienste werden angeboten?
Sie haben die Möglichkeit, rund um die Uhr 7 Tage die Woche folgende Onlinedienste im Zusammenhang mit dem Bürgergeld zu nutzen:
- Antrag auf Bürgergeld (Öffnet in einem neuen Tab)
- Antrag auf Weiterbewilligung (Öffnet in einem neuen Tab) von Bürgergeld und
Mitteilung von Veränderung(en) (Öffnet in einem neuen Tab) während des laufenden Bürgergeld-Bezuges - Meldung bei Zuzug einer neuen Person in Ihren Haushalt (Öffnet in einem neuen Tab)
- Einreichen von (fehlenden) Unterlagen und Nachweisen
- Meldung einer Ortsabwesenheit (Öffnet in einem neuen Tab)
- Meldung einer Arbeitsunfähigkeit (Krankmeldung) (Öffnet in einem neuen Tab)
Alle Services können sowohl über den Computer als auch über ein Tablet oder Smartphone komfortabel genutzt werden.
Ebenso erhalten Sie immer eine (automatisierte) Eingangsbestätigung per E-Mail.
Wir sind bestrebt, unsere digitalen Verwaltungsangebote stetig zu erweitern, so dass künftig noch weitere Dienste online zur Verfügung stehen werden.
Kann ich bei der Nutzung der Onlinedienste direkt Unterladen mit hochladen?
Ja, Sie haben die Möglichkeit, in allen Onlinediensten Nachweise und erforderliche Unterlagen direkt digital mit einzureichen. Sofern Sie Unterlagen nachreichen müssen, können Sie dies über das Dokumentenportal ebenfalls online tun.
Beachten Sie hierbei: Je mehr Nachweise Sie direkt mit hochladen, umso kürzer ist die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages.
Welche Angaben muss ich bei einem Erstantrag machen?
Es ist zunächst erforderlich, dass Sie Ihre persönlichen Daten angeben. Sofern Sie mit weiteren Personen zusammenleben, werden auch hier die persönlichen Angaben benötigt.
Sogenannte Pflichtfelder sind mit einem * gekennzeichnet. Allein die persönlichen Daten sind jedoch nicht ausreichend, um über Ihren Antrag zu entscheiden. Daher sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse die gestellten Fragen möglichst umfangreich und vollständig beantworten und diese mit geeignete Nachweisen belegen, indem Sie diese direkt mit hochladen. Anderenfalls verzögert sich die Antragsbearbeitung, da die Informationen und Unterlagen gesondert angefordert werden müssen.
Müssen alle erforderlichen Nachweise beim Erstantrag direkt mit hochgeladen werden?
Nein. Sie haben die Möglichkeit, diese auch später entweder über unseren Service Dokumente und Nachweise hochzuladen oder per Post einzureichen. Beachten Sie aber bitte, je mehr Nachweise Sie direkt hochladen oder je schneller Sie die erforderlichen Nachweise einreichen, umso kürzer ist die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages.
Welche Unterlagen muss ich bei einem Erstantrag einreichen?
Folgende Unterlagen sind für die Bearbeitung des Erstantrages in jedem Fall notwendig:
- Personalausweise (Vorder-und Rückseite) oder Pässe mit Nachweis über den Aufenthaltsstatus bei Nichtdeutschen von allen Personen im Haushalt
- Bankverbindung
- Kontoauszüge der letzten sechs Wochen vor Antragsstellung von allen Konten (auch bspw. PayPal, Kreditkarten, Sparkonten) im Haushalt
- Krankenkassenkarten bzw. Nachweise über die Krankenversichertennummer oder Schreiben zur Wahl der Krankenkasse
- Sozialversicherungsausweise bzw. Nachweise über die Sozialversicherungsnummer
Sofern im Einzelfall einschlägig, sind folgende Unterlagen ebenfalls vorzulegen:
- Mietvertrag und/oder Nachweise über die aktuellen Mietkosten, aufgeteilt in Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten
- Schulbescheinigungen (bei Kindern ab 13 Jahren)
- Studierendenausweis
- Bestehende Arbeitsverträge
- Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate vor Antragstellung
- Kündigungen des Arbeitsgebers
- Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid oder Negativbescheinigung vom Arbeitslosengeld I
- Sonstige Einkommensnachweise für bspw. Renten, Krankengeld, Kindergeld, Elterngeld, Unterhaltszahlungen (auch Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz), Wohngeld, Mieteinnahmen
Beachten Sie bitte, dass diese Aufzählung NICHT abschließend ist und aufgrund Ihrer Angaben oder Ihrer Lebenssituation weitere Unterlagen notwendig sein können. In der Regel sollten Sie zu allen gemachten Angaben auch entsprechende Belege, Nachweise einreichen.
Wann muss ich einen Weiterbewilligungsantrag stellen?
Bürgergeld bekommen Sie für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel für 12 Monate, manchmal aber auch nur für 6 Monate, wenn Sie z.B. selbstständig tätig sind oder schwankendes Einkommen haben) gewährt. Den genauen Bewilligungszeitraum können Sie Ihrem Bescheid entnehmen.
Sofern Sie über den Bewilligungszeitraum hinaus weiterhin Bürgergeld beantragen möchten, sollten Sie rechtzeitig vor Ablauf – am besten 4 bis 6 Wochen vorher- einen Weiterbewilligungsantrag (Öffnet in einem neuen Tab)stellen.
Welche Unterlagen muss ich bei einem Weiterbewilligungsantrag einreichen?
Mindestens einzureichen sind die Kontoauszüge der letzten sechs Wochen aller Konten und aller Personen Ihrer Bedarfsgemeinschaft.
Sofern sich weitere Änderungen, bspw. in Ihren Einkommensverhältnissen, ergeben haben, sind auch hierfür entsprechende Nachweise notwendig und einzureichen.
Bei Vorliegen einer selbstständigen Tätigkeit ist auch immer eine Anlage EKS (Öffnet in einem neuen Tab) beizufügen.
Was ist eine Veränderungsmitteilung?
Mit dem Bezug von Bürgergeld gibt es für Sie auch einige Pflichten. Diese umfassen z.B. die Mitwirkungspflichten. Das heißt, dass alle persönlichen und wirtschaftlichen Änderungen, die sich bei Ihnen und/oder bei Personen in Ihrem Haushalt ergeben, dem Jobcenter unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen sind. Hierunter fallen z.B.
- Änderung der Bankverbindung
- Aufnahme/ Kündigung einer Erwerbstätigkeit
- Geburt
- Änderungen bei Ihren Unterkunfts-und Heizkosten
Über unseren Onlinedienst (Öffnet in einem neuen Tab) können Sie uns Änderungen bequem und direkt mitteilen und die erforderlichen Nachweise (z.B. Arbeitsvertrag, Nebenkostenabrechnung, Bescheide anderer Sozialleistungsträger) direkt digital mit einreichen.
Was genau ist der BG-Check-In?
Sofern neue Personen in Ihren Haushalt einziehen oder hinzukommen, bspw. durch Zuzug oder durch Geburt, benötigt das Jobcenter von dieser Person grundsätzlich die persönlichen Daten und auch Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Anderenfalls ist eine Prüfung, ob und wie sich Ihr bisheriger Leistungsanspruch ggf. ändert, nicht möglich. Die hierfür erforderlichen Daten und Unterlagen lassen sich einfach über den BG-Check-In (Öffnet in einem neuen Tab) erfassen und hochladen.
Auskunft
Ort
job-com
Kreisverwaltung Düren (Haus D)
Bismarckstr. 10
52351 Düren
Postanschrift
Kreis Düren
Postfach
52348 Düren
job-com Kreis Düren
Barrierefreier Zugang
Zeiten
Mo bis Do: 8 bis 16 Uhr
Fr: 8 bis 13 Uhr