Definition und Arten
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Geringfügig bedeutet, dass es eine bestimmte Verdienstgrenze oder bestimmte Zeitgrenzen gibt. Minijobber:innen können im gewerblichen Bereich oder im Privathaushalt beschäftigt sein.
Man unterscheidet zwei Arten von Minijobs:
- Geringfügig entlohnte Minijobs sind auf eine bestimmte Verdienstgrenze begrenzt.
- Kurzfristige Minijobs sind von vornherein auf bestimmte Zeitgrenzen festgelegt.
Für beide Minijob-Arten gelten eigene Regelungen.