Die Förderung der beruflichen Integration
Die Einschränkung bei den Haushaltsmitteln macht es zur Optimierung unseres Maßnahmenangebots erforderlich, den Einsatz der Produkte zur aktiven Arbeitsförderung an Förderkriterien für einen wirkungsvollen Instrumenteneinsatz zu orientieren und den individuellen Handlungsbedarfen mit passgenauen und zielgerichteten Maßnahmen zu begegnen.
Der Planung liegen daher insbesondere Fragen nach der Erfolgswahrscheinlichkeit, der Integrationswirkung und nach der Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme zugrunde. Die Entscheidung über die Mittelverwendung wird dabei konsequent am Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die Hilfebedürftigkeit der Arbeitsuchenden durch Integration in das Erwerbsleben zu beenden oder zu verringern, ausgerichtet.
Da dieses Ziel jedoch nicht allein mit unmittelbar beschäftigungsbezogenen Instrumenten erreicht werden kann, soll gleichermaßen dem "sozialen Auftrag" der Grundsicherung für Arbeitsuchende – eine existenzsichernde, menschenwürdige soziale Sicherung als wesentliche Grundlage für eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung – Rechnung getragen werden. Diese Überlegungen werden auch in Zukunft die Basis für die geplante Mittelverwendung bilden.