Deutschlandticket Sozial
Was ist ein Deutschlandticket Sozial und was kostet es?
Das Deutschlandticket Sozial kostet 39 Euro pro Monat und ist als Abonnement erhältlich. Man kann damit deutschlandweit alle Verkehrsmittel des Nahverkehrs (U-, Straßen- und Stadtbahnen, Busse sowie Regionalexpress- und Regionalbahn-Linien und S-Bahnen der 2. Klasse) nutzen. Das Deutschlandticket Sozial gilt, wie das reguläre Deutschlandticket auch, nicht im Fernverkehr.
Wer kann das Deutschlandticket Sozial beantragen?
Das Ticket kann beantragen wer folgende Sozialleistungen erhält:
- Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II von der job-com des Kreises Düren
- Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung sowie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem Sozialgesetzbuch XII von den Sozialämtern der Städte und Gemeinden des Kreises Düren
- Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von den Städten und Gemeinden des Kreises Düren
- Laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) vom Landschaftsverband Rheinland
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
Wie kann das Deutschlandticket Sozial beantragt werden?
Für den Erwerb eines benötigen Sie folgende beiden Unterlagen:
- Einen komplett ausgefüllten Rurtalbus-Bestellschein für das Deutschland Ticket Sozial inkl. aller benötigten Unterschriften. Diesen können Sie entweder rechts durch Anklicken herunterladen ⇒
oder Sie erhalten ihn im IPunkt (Markt 6, Düren) am Kundenschalter der Rurtalbus GmbH. - Eine Kopie der Kundenkarte des zuständigen Sozialträgers im Kreis Düren, die die Erwerbsberechtigung bescheinigt. Diese wird in Zukunft dem Bewilligungsbescheid auf Bürgergeld beigelegt, damit Sie eine Verlängerung des Tickets beantragen können.
Diese beiden Unterlagen müssen bis zum 10ten des Monats beim Verkehrsunternehmen vorliegen, damit eine Karte für den Folgemonat ausgegeben werden kann (der Antrag für eine Karte zum 1.1.2024 muss also bis zum 10.12.2023 vollständig eingereicht werden).
Die Abgabe kann persönlich im IPunkt am Markt 6 in Düren oder per digitaler Zusendung an die ASEAG (an die Mailadresse: aboaseagde) erfolgen.
Nach dem Erhalt der Unterlagen, erstellt die ASEAG bei einer positiven Bonitätsprüfung die Karte aus und versendet diese postalisch zu Ihren Händen.
Der Monatsbetrag wird zum Monatsende für den Folgemonat von Ihrem Konto abgebucht.
Was Sie beim Deutschlandticket Sozial unbedingt beachten müssen:
Da es sich bei der Chipkarte um einen personengebundenen Fahrschein handelt, besteht bei einer Fahrscheinkontrolle die Ausweispflicht mit einem Lichtbildausweis.
Wie beim gängigen 49-Euro-Ticket handelt es sich beim Deutschlandticket Sozial ebenfalls um ein Abo. Allerdings gilt dieses Abo nur so lange, wie der Berechtigungsnachweis ausgestellt ist. Heißt: Endet der Anspruch auf die vergünstige Variante des Deutschlandtickets, kostet dieses wie üblich 49 Euro im Monat. Während des Abos gelten die gleichen Regelungen zur Kündigung, wie beim regulären 49-Euro-Ticket.
Sollten Sie derzeitig im Besitz eines anderen Abos oder eines Mobil Tickets Düren sein, muss dies ebenfalls aktiv, bei der zuständigen Stelle gekündigt werden.
Sollten Sie die ausgestellte Chipkarte verlieren, ist eine erneute Ausstellung im IPunkt möglich. Hierbei wird beim erstmaligen Verlust eine Bearbeitungsgebühr von 15 € erhoben – bei allen weiteren Neuausstellungen innerhalb eines Jahres, steigt die Gebühr auf 25 €. Beide Beträge sind bei der Ausstellung vor Ort zahlbar.
Die Chipkarte ist für die Dauer der Gültigkeit der mitgesendeten Kundenkarte aktiv. Für eine Verlängerung des Fahrscheins, muss bis zum 10ten des Monats, für den folgenden Nutzungsmonat, eine neue Kundenkarte beim Verkehrsunternehmen nachgereicht werden. Sollte dies nicht erfolgen, ist die Chipkarte am Ende der Gültigkeitsphase gesperrt und darf auch nicht mehr im ÖPNV genutzt werden.
Diese und weitere Informationen erhalten Sie auch unter rechtem Link ⇒ auf den Seiten des Aachener Verkehrsverbundes (AVV).
Mobil-Ticket für den Kreis Düren
Der Kreis Düren hat im Juni 2009 ein Sozialticket unter dem Namen Mobil-Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr innerhalb des Kreisgebietes eingeführt. Seitdem können finanziell hilfebedürftige Bewohner des Kreises Düren dieses Ticket nutzen.
Was ist ein Mobil-Ticket und was kostet es?
Das Ticket kostet ab dem 01.01.2024 monatlich 28,80 €
Die Zahlung des Ticketpreises erfolgt durch unmittelbare Überweisung des mtl. Kostenbeitrags durch den zuständigen Sozialleistungsträger.
Bei Bezug von Leistungen der Kriegsopferfürsorge oder von Wohngeld nach dem WoGG ist das Mobilticket im Rahmen eines Abonnement-Vertrages beim Kundencenter der Dürener Kreisbahn zu bestellen und dort zu bezahlen.
Im Übrigen gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Aachener Verkehrsverbundes (AVV). Hierzu auch der Flyer des AVV ⇒
Wer kann das Mobil-Ticket beantragen?
Das Mobil-Ticket kann beantragen wer folgende Sozialleistungen erhält:
- Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II von der job-com des Kreises Düren
- Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung sowie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem Sozialgesetzbuch XII von den Sozialämtern der Städte und Gemeinden des Kreises Düren
- Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von den Städten und Gemeinden des Kreises Düren
- Laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) vom Landschaftsverband Rheinland
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
Wie kann das Mobil-Ticket beantragt werden?
- Es ist ein Antrag erforderlich, der in allen Rathäusern der Städte und Gemeinden des Kreises Düren sowie in der Kreisverwaltung erhältlich ist. Darüber hinaus ist der Antrag im unten stehenden Download im pdf-Format abgelegt.
- Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag ist zusammen mit der Abtretungserklärung beim örtlich zuständigen Sozialamt/einer Dienststelle der job-com persönlich abzugeben.
- Die jeweils zuständige Behörde prüft den Antrag.
- Bezieher/-innen von Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG oder von Wohngeld nach dem WoGG erhalten das Mobilticket Kreis Düren gegen Nachweis des Sozialleistungsbezuges (Bescheinigung des Landschaftsverbandes Rheinland als Träger der Sozialleistung) im Rahmen eines Abonnement-Vertrages monatlich gegen Barzahlung beim Kundencenter der Rurtalbus im "iPUNKT", Markt 6, 52349 Düren.
Was Sie beim Mobil-Ticket unbedingt beachten müssen?
Mit dem Wegfall der Sozialleistungen entfällt sofort der Anspruch auf das Mobilticket!
Downloads zum Mobilticket
Kontakt
Ort
job-com
Kreisverwaltung Düren (Haus D)
Bismarckstr. 10
52351 Düren
Postanschrift
Kreis Düren
Postfach
52348 Düren
job-com Kreis Düren
Barrierefreier Zugang
Zeiten
Mo bis Do: 8 bis 16 Uhr
Fr: 8 bis 13 Uhr