Eine Aufgabe …
Den Kreisen ist ein breites Spektrum von Aufgaben zugewiesen. Sie reichen von reinen Verwaltungsaufgaben bis hin zu Aufgaben der Daseinsvorsorge.
Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung betätigen sich die Kreise insbesondere in der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Betreuung ihrer Einwohner. Sie nehmen die Aufgaben nach den Grundsätzen der gemeindlichen Selbstverwaltung wahr. Die kommunalen Gebietskörperschaften haben im Sinne der Selbstverwaltungsgarantie auch die Wahlfreiheit, die Organisationsform der mit der Aufgabenwahrnehmung betrauten Stelle in eigener Verantwortung zu wählen.
… viele Schultern
Den Kommunen und Kreisen stehen mehrere Organisationsformen zur Verfügung, in denen sie ihre Aufgaben erfüllen können.
Hierzu zählen als öffentlich-rechtliche Rechtformen der Zweckverband und die Anstalt öffentlichen Rechts (AöR). Aufgaben können aber auch in den verschiedenen Formen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder in Ausnahmefällen in einer Aktiengesellschaft erledigt werden.
So hat auch der Kreis Düren verschiedene Aufgaben im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten der §§ 107 und 108 GO NRW in Beteiligungen ausgelagert. Sie alle sind an den Aufgaben des Kreises und dem öffentlichen Zweck ausgerichtet.
Die verselbständigten Aufgabenbereiche unterliegen der Kontrolle und Steuerung des Kreises. Der Kreis Düren nimmt zum einen die Funktion des Gesellschafters wahr. Zum anderen hat er einen entsprechenden Einfluss in den jeweiligen Aufsichtsgremien. Die Vertreter in diesen oder vergleichbaren Organen unterliegen einer direkten Weisungsgebundenheit durch den Kreistag.
Auch wenn es sich also bei der Auslagerung von Aufgaben in eine GmbH oder AG streng genommen um eine Privatisierung (Überführung in eine privatrechtliche Rechtsform) handelt, bleibt die Aufgabenerfüllung weiterhin unter Kontrolle des Kreises Düren.
Gemeinsam etwas bewegen
Oftmals haben mehrere Kommunen bzw. Kreise ähnliche oder sogar dieselben Aufgaben. Hier bieten Beteiligungen gute Möglichkeiten, diese Aufgaben zu bündeln und zusammen wahrzunehmen.
So können mehrere Kommunen eine gemeinsame Beteiligung gründen oder errichten, um eine gemeinsame Aufgabe einheitlich und aus einer Hand zu erledigen.
Beispielsweise haben Anrainerkommunen des Tagebaus "Inden" die Entwicklungsgesellschaft indeland gGmbH gegründet, um Konzepte für die Anschlussnutzung zu entwickeln und voranzutreiben. So entstand ein gemeinsamer Interessenvertreter, der zudem als Ansprechpartner für alle anderen Beteiligten zur Verfügung steht.
Andere Kooperationen gibt es beispielsweise mit der ATC - Aldenhoven Testing Center GmbH, die eine Forschungsteststrecke in Aldenhoven betreibt.
Aber auch private Kooperationen sind möglich. So hat der Kreis Düren schon langfährige Kooperationen mit der Rurtalbus GmbH sowie der Rurtalbahn Gmbh zur Sträkung des öffentlichen Nahverkehrs im Kreis Düren. Ebenso hat der Kreis Düren mittelbar mit einem Unternehmen der Messer Group die HyDN GmbH gegründet, um im Brainergy Park Jülich eine Erzeugungsanlage für grünen Wasserstoff zu errichten und zu betreiben. Hier arbeiten der Initiator der Wasserstoffinitiative im Kreis Düren und ein ausgewiesener Gase-Experte Hand in Hand, um die Versorgung der künftigen Wasserstoff-Busse und -Züge mit grünem Wasserstoff sicherzustellen.