Online-Beratung
Die Beantragung erfolgt online und ist ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer vorzunehmen, die sich unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de registrieren und im Anschluss dort den Antrag einreichen können.
Die finanzielle Überbrückungshilfe wird Unternehmen, Soloselbstständigen und selbstständige Angehörige der freien Berufe im Haupterwerb als Beitrag zu den betrieblichen Fixkosten ausgezahlt. Der Zuschuss kann für die Monate Juni, Juli und August beantragt werden.
Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von
- 80% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzrückgang,
- 50% der Fixkosten bei Umsatzrückgang zwischen 50% und 70%,
- 40% der Fixkosten bei Umsatzrückgang zwischen 40% und unter 50%
im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.
Die Höhe des entsprechenden Beitrags variiert je nach Anzahl der Beschäftigten und wird mittels der Umsatzbemessung der Monate April und Mai 2020 im Vergleich der Vorjahreszahlen dieser beiden Monate ermittelt. Für Unternehmen, die nach April 2019 gegründet wurden, werden die Monate November und Dezember 2019 als Vergleichswerte herangezogen.
Das Programm läuft bis einschließlich August dieses Jahres und ist auf ein Gesamtvolumen von maximal 25 Milliarden Euro festgelegt. Die jeweiligen Antragsfristen enden spätestens am 31. August 2020 und die Auszahlfristen am 30. November 2020.
Weitere Informationen gibt es im Amt für Kreisentwicklung und Wirtschafsförderung des Kreises Düren unter der Rufnummer 02421/22-1061214.