Termine über die Kassenärztliche Vereinigung
„Das sind gute Nachrichten“, betonte der Landrat auch mit Blick auf die seit Tagen sinkenden Fallzahlen.
Nach dem neuen Impferlass des Landes können sich jetzt weitere Berufsgruppen für eine Impfung anmelden. Die Terminvergabe läuft über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein über das Anmeldeportal unter www.116117.de (Öffnet in einem neuen Tab)sowie telefonisch über die kostenlose Rufnummer 0800/ 116117 01. Damit werden Impfungen für viele Menschen aus der Priorisierungsgruppe 3 (erhöhte Priorität) möglich. Auch Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren können sich nun über die Kassenärztliche Vereinigung für einen Impftermin anmelden.
Diese Personengruppen können über die Kassenärztliche Vereinigung einen Termin vereinbaren:
- Beschäftigte mit Kundenkontakt im Lebensmitteleinzelhandeln und in Drogeriemärkten
- Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten
- Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden,
Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte - Beschäftigte im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz
- Gerichtsvollzieherinnen und -vollzieher
- Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder
- Beschäftigte an weiterführenden Schulen
- Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen. Auch Eltern von minderjährigen Kindern mit einer Vorerkrankung nach §3 Abs. 1 Nr. 2 der Coronaschutzverordnung sind nun impfberechtigt.
Wer sich aufgrund des Berufes impfen lassen möchte, muss beim Impftermin eine Arbeitgeberbescheinigung vorlegen. Der Vordruck wird nach der Terminbuchung per E-Mail zugeschickt. Zudem wurde das sogenannte Arbeitsstättenprinzip aufgehoben. Das heißt, Personen, die sich aufgrund ihres Berufes impfen lassen möchten, können dies beim Impfzentrum ihrer Wahl machen und nicht mehr, wie zuvor vorgeschrieben, bei dem Impfzentrum im Kreis der Arbeitsstätte.
Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen benötigen einen Nachweis über den Pflegegrad beziehungsweise eine Kopie des Mutterpasses sowie ein ausgefülltes Formular für die Impfberechtigung. Dieses wird ebenfalls nach der Terminvereinbarung zugeschickt. Eltern von minderjährigen vorerkrankten Kindern benötigen ein ärztliches Attest nach §3 Abs. 1 Nr. 2 der Coronaschutzverordnung, das die Vorerkrankung des Kindes bestätigt.
„Jede Impfung ist ein wichtiger Schritt, der uns bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie weiterbringt. Ich hoffe sehr, dass bald noch mehr Impfstoff kommt, damit weiteren Menschen die Impfung ermöglicht werden kann“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn.
Sonderkontingent für chronisch Kranke
Zudem steht noch ein Sonderkontingent an Impfdosen für chronisch kranke Menschen zur Verfügung.
Termine können ab sofort über www.impfzentrum-dueren.de (Öffnet in einem neuen Tab) gebucht werden. Diese zusätzlichen Impfdosen können unter anderem von Menschen genutzt werden, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf nach einer Corona-Infektion besteht (die Betroffenen benötigen eine entsprechende Bescheinigung des Arztes). Aufgeführt sind sie in der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes, §4 Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität. Unter anderem sind dies:
- Personen mit Krebserkrankungen,
- mit Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen oder rheumatologische Erkrankungen,
- mit einer Herzinsuffizienz, einem Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oder Bluthochdruck
- mit Asthma,
- mit chronisch entzündlicher Darmerkrankung,
- mit Zuckerkrankheit (Diabetes),
- mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 30),
Auch an diesem Sonntag können in der Kreisverwaltung Düren und in der Geschäftsstelle in Jülich wieder Schnelltests gemacht werden (9-17 Uhr).
Weitere Infos zur Entwicklung des Coronavirus im Kreis Düren gibt es hier: www.kreis-dueren.de/coronazahlen (Öffnet in einem neuen Tab)