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Kreis Düren

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Notbremse: Das gilt für den Kreis Düren

Da die 7-Tage-Inzidenz von 100 im Kreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde (Wert liegt heute bei 164), greift automatisch ein harter Lockdown mit weiteren Kontaktbeschränkungen, einer Ausgangsbeschränkung und Einschränkungen für Handel, Dienstleistungen, Schulen, Kitas, Freizeit, Sport und Kultur.

Hier die wichtigsten Punkte für den Kreis Düren (gültig ab Samstag, 24. April, 0 Uhr)

Kontaktbeschränkungen: Im öffentlichen und - erstmals auch – im privaten Raum (eigenes Haus oder Wohnung) dürfen sich höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person treffen (ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren).

Ausgangsbeschränkung: Zwischen 22 und 5 Uhr darf man die eigene Wohnung bzw. das Haus nicht verlassen. Es gibt Ausnahmen, unter anderem für Notfälle oder die Ausübung des Berufs.

Einkaufen: Da der Kreis Düren derzeit eine Inzidenz von über 150 hat, dürfen nur noch Geschäfte des täglichen Bedarfs öffnen. Bei allen anderen Geschäfte dürfen nur noch vorbestellte Waren abgeholt werden (Click & Collect). Terminbuchungen mit einem negativen Test (Click & Meet) sind ab dem morgigen Samstag untersagt.

Schulen/Kitas: Grundsätzlich gilt, dass ab einer Inzidenz von 165 (3 Tage hintereinander) Präsenzunterricht verboten ist (Ausnahmen: Abschlussklassen, Förderschulen). Dann findet Distanzunterricht statt. Ab einem Wert von 100 bis 165 gibt es Wechselunterricht.

Die Pflicht zur Schließung ab einer Inzidenz von 165 gilt auch für Kindertageseinrichtungen.

Derzeit liegt die Inzidenz im Kreis Düren bei 164,0, sodass die Schulen und Kitas mindestens am Montag und Dienstag noch öffnen werden. Der Kreis Düren informiert rechtzeitig, sollte sich hier etwas ändern.

Körpernahe Dienstleistungen: Nur noch Frisöre und Fußpflegen sowie Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen, dürfen mit FFP-2 Maske (oder vergleichbar) öffnen. Für den Besuch des Frisörs und der Fußpflege ist zudem ein negativer Schnelltest nötig, für die Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer, pflegerischer oder seelsorgerischer Dienstleistungen (insb. Physiotherapie) nicht. 

Kosmetik-Studios, Thai-Massage-Studios usw. müssen wieder schließen.

Homeoffice: Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Beschäftigten, wo immer das möglich ist, das Arbeiten im Homeoffice anzubieten; die Beschäftigten müssen dieses Angebot grundsätzlich annehmen.

Zudem betrifft die Bundes-Notbremse Einschränkungen in Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen. Einzelheiten zu den ab morgen geltenden Regeln stehen im Infektionsschutzgesetzt, das hier (Öffnet in einem neuen Tab) nachgelesen werden kann.

Die "Notbremse" tritt erst dann wieder außer Kraft, wenn der Inzidenzwert im Kreis Düren an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.

Schnelltests und aktuelle Fallzahlen

Am Sonntag, 25. April, werden wieder unter coronakonformen Bedingungen kostenlose Schnelltests (Nasenabstrich) im Kreishaus in Düren (Bismarckstr. 16, Haupteingang) und in der Geschäftsstelle der Kreisverwaltung in Jülich (Düsseldorfer Str. 6) von 9 bis 17 Uhr angeboten. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Weitere Testzentren im Kreis Düren sind hier (Öffnet in einem neuen Tab)zu finden.

Aktuell sind im Kreis Düren 851 Menschen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Seit gestern (22.4.) gibt es 83 Neuinfektionen. Insgesamt sind seit Ausbruch der Pandemie 12.117 Menschen positiv getestet worden. Die Zahl der Genesenen steigt um 48 und beträgt nun 11.004. (Stand 14 Uhr).

Die 851 Infizierten verteilen sich wie folgt auf das Kreisgebiet:

Ort Aktuell Infizierte Gesamtzahl
positiv Getester
Aldenhoven 70 842
Düren 325 5188
Heimbach 11 166
Hürtgenwald 19 350
Inden 14 216
Jülich 101 1224
Kreuzau 57 628
Langerwehe 44 442
Linnich 23 456
Merzenich 30 482
Nideggen 14 425
Niederzier 48 677
Nörvenich 25 383
Titz 45 289
Vettweiß 25 349
Kreis Düren 851 12.117

Die Anzahl der Todesopfer beträgt 262.

Die zuletzt gemeldete 7-Tagesinzidenz des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales lautet: 164.

Hier gibt es Rat und Hilfe

Telefonzentrale: 02421/22-0
Corona-Hotline (Mo-Do 8–16.30 Uhr, Fr 8–15 Uhr): 02421/22-1053920
Jugendamt und Frühe Hilfen: 02421/22-1051900
job-com: 02421/22-1560000
Straßenverkehrsamt, Zulassungsstelle: 02421/22-1036900
Straßenverkehrsamt, Führerscheinstelle: 02421/22-1036999
Service-Nummer für Unternehmen: 02421/22-1061214

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