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Kreis Düren

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Die Einzelfallentscheidungen

Es gibt Menschen, die können sich im Einzelfall schneller gegen Corona impfen lassen. Dazu gehören diejenigen, die eine seltene Erkrankung haben, sowie Menschen, bei denen ein hohes Risiko besteht, im Falle einer Corona-Infektion schwer zu erkranken.

Es gibt Menschen, die können sich im Einzelfall schneller gegen Corona impfen lassen. Dazu gehören diejenigen, die eine seltene Erkrankung haben, sowie Menschen, bei denen ein hohes Risiko besteht, im Falle einer Corona-Infektion schwer zu erkranken. Dies gilt aber ausdrücklich nur für die Menschen, dessen (Vor-) Erkrankungen nicht in der Coronaimpfverordnung benannt ist. Von den Einzelfallentscheidungen sind also die chronisch Kranken ausgeschlossen, die sich bereits in einer Priorität wiederfinden.


Wichtig ist, dass der behandelnde Arzt ein Attest ausstellt und belegt, dass man priorisiert geimpft werden kann. Danach kann man einen formlosen Antrag (inklusive des Attests) beim Kreis Düren stellen, vorausgesetzt, der Erstwohnsitz liegt im Kreisgebiet. Der Antrag kann dann per E-Mail an impfpriorisierungkreis-duerende eingereicht werden. (Auch der Postweg ist möglich. Die Adresse: Kreisverwaltung Düren, – Gesundheitsamt –,  Bismarckstr. 16, 52351 Düren). Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

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