Wer nicht immunisiert ist, also weder genesen noch geimpft, darf daher leider nicht an der Prüfung teilnehmen. Auf Antrag werden die bereits gezahlten Prüfungsgebühren erstattet. Weitere Informationen gibt es per E-Mail an: amt32kreis-duerende.
Fischereiprüfungen nur noch unter 2-G-Regel
Die derzeit stattfindenden Fischereiprüfungen beim Kreis Düren können aufgrund der Regelungen der aktuell geltenden Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) NRW nur noch unter der 2-G-Regelung durchgeführt werden.