Auch Kleinsthalter sind angesprochen
Die Warnung, die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen konsequent anzuwenden, gilt auch für alle Kleinsthalter mit nur wenigen Tieren. Dazu zählen neben verstärkten Hygienemaßnahmen, die Vermeidung von Kontakten zu Wildvögeln oder auch der Besuch betriebsfremder Personen in der Haltungseinrichtung.
Weiterführende Informationen und Merkblätter finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Wichtig ist, dass alle Geflügelhalter beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse gemeldet sind, damit schnell reagiert werden kann und auch alle relevanten Informationen an die betroffenen Tierhalter gegeben werden können. Für den Fall einer Aufstallpflicht, die derzeit noch nicht besteht, sollten schon jetzt Vorkehrungen getroffen werden, um vorbereitet zu sein.