Erhöhte Zahlungen erfolgen automatisch
Zwei Erwachsene, die in einer Bedarfsgemeinschaft wohnen, erhalten ab Jahresbeginn künftig jeweils 404 Euro, was einer Erhöhung von 3 Euro entspricht. Für Kinder und Jugendliche gibt es je nach Alter 2 Euro bis 3 Euro mehr.
Die erhöhten Zahlungen werden automatisch von der job-com und den kreisangehörigen Sozialämtern überwiesen. Dies geschieht mit der zum 31. Dezember fälligen Leistung für Januar 2022. Änderungsbescheide werden von der job-com nicht erlassen. Der Kreis Düren weist darauf hin, dass ebenfalls vom Regelbedarf abhängige Mehrbedarfe höher ausfallen werden.