Illegalen Handel verhindern
Bei Zweifeln, ob das eigene Tier geschützt ist, kann der Zoofachhändler oder Züchter helfen.
Eine Meldung bis zwei Monate nach Beginn oder Ende der Tierhaltung gilt als rechtzeitig. Bei einer späteren Meldung liegt ab dem 01. Juli 2021 ein Verstoß gegen die Meldepflicht vor, der mit einem Verwarnungsgeld von bis zu 50 Euro pro Tier sanktioniert werden kann. Die Anmeldeformulare für diese Haustiere gibt es unter https://www.kreis-dueren.de/kreishaus/amt/66/artenschutz.php (Öffnet in einem neuen Tab). Ansprechpartnerin bei der Kreisverwaltung ist Frau Mödrath, Tel: 02421/22-1066311
Die gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht nach § 7 Absatz 2 der Bundesartenschutzverordnung dient dem Zweck, Wildfänge, illegale Einfuhren sowie illegalen Handel von besonders geschützten Arten zu verhindern. Sie schreibt vor, dass die Haltung von Tieren der besonders geschützten Arten unverzüglich nach Beginn der Haltung unter Angabe der Anzahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Standort, Verwendungszweck und individueller Kennzeichnung bei der zuständigen Behörde unverzüglich angezeigt werden muss. Veränderungen im Tierbestand sind ebenfalls zu melden.