Aufklärung und Verwarngelder
Die Wehebachtalsperre dient der Trinkwassergewinnung. Ein großer Teil des Trinkwassersystems innerhalb des Kreises Düren und der Städteregion Aachen wird durch das Wasser der Wehebachtalsperre versorgt. Aus diesem Grund steht sie unter einem hohen Schutz, daher sind der bloße Aufenthalt, das Zelten, Grillen und Schwimmen sowie sonstige Freizeitbeschäftigungen in diesen Bereichen strengstens untersagt.
Zudem ist der Hürtgenwald als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Die Bäche und Talsperren sind teilweise sogar als Naturschutzgebiet festgesetzt, so dass auch hier strenge Regeln eingehalten werden müssen. Ausgezeichnete Wege dürfen nicht verlassen werden, auch der Betrieb von Modellsportgeräten ist untersagt. Die zuständigen Behörden bitten daher darum, sich während des Aufenthaltes in der heimischen Natur an die Regeln zu halten und so Natur und Trinkwasser zu schützen.
Schwimmen nicht erlaubt
Im Einzelnen bedeutet das: das Fahren im Wald mit motorbetriebenen Fahrzeugen ist verboten; vom 1. März bis zum 31. Oktober gilt wegen der Waldbrandgefahr ein Rauchverbot; die Wasserschutzzonen dürfen nicht betreten werden; in der Talsperre darf nicht gebadet werden; im gesamten Waldgebiet ist das Zelten untersagt, auch Lagerfeuer sind verboten; Reiter und Mountainbikefahrer dürfen nur befestigte Wege nutzen; die mit Verbotsschildern gekennzeichneten Zufahrten der Talsperrenzuläufe dürfen nicht befahren werden; auch Sondengänger, die mit Metalldetektoren im Wald unterwegs sind, dürfen dies grundsätzlich nicht.
Damit diese Regeln eingehalten werden, wird es in den kommenden Wochen verstärkt Kontrollen geben. Dabei werden angetroffene Wanderer und Camper durch die Behörden aufgeklärt und ggf. auch ordnungsbehördlich belangt.
Auskünfte erteilen die Unteren Wasserbehörden und die Unteren Naturschutzbehörden des Kreises Düren (02421/221066100, -300) und der Städteregion Aachen (0241/51982667, -2633) sowie das Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde als Untere Forstbehörde (02429/940021).