Über weiteres Vorgehen wird Mitte Mai beraten
Von Seiten des Kreises wurden dazu 9.785 Unterschriften geprüft (8.593 zulässig), hierbei ergab sich eine
Fehlerquote von 12,18 Prozent. Von einer Prüfung der darüberhinausgehenden eingereichten Unterschriften wird absehen. Neben den Initiatoren des Bürgerbegehrens wurden auch die Fraktionen des Kreistages vorab über das Ergebnis informiert.
Beginnend mit einem interfraktionellen Gespräch Anfang Mai, sollen die politischen Beratungen zum weiteren Vorgehen aufgenommen werden.
Die Sitzung des Kreistages, indem dieser die abschließende Zulässigkeit des Bürgerbegehrens feststellt und eine Entscheidung darüber trifft, ob er dem Bürgerbegehren entspricht oder ein Bürgerentscheid in der Sache durchgeführt wird, soll voraussichtlich für Mitte Mai terminiert werden.