Weiterhin Maskenpflicht
Damit trägt der Kreis Düren den aktuellen Entwicklungen Rechnung und wird mögliche Änderungen den gegenwärtigen Rahmenbedingungen stets anpassen. Nichtsdestotrotz wird weiterhin darum gebeten, genügend Abstand einzuhalten und die Hygieneregeln zu befolgen. Auch das Tragen einer medizinischen oder einer FFP2-Maske im Kreishaus in Düren, allen Nebengebäuden und der Geschäftsstelle in Jülich ist weiterhin verpflichtend. Dies dient zum Schutz der Mitarbeiter und Kunden der Kreisverwaltung. Über weitere Anpassungen wird zeitig informiert.