Bis zum 1. Mai bewerben
Die ehrenamtliche Tätigkeit ist befristet bis zum 31. Dezember 2024 und wird mit einer Pauschale entschädigt.
Aufgabe der Naturschutzbeauftragten ist es, die untere Naturschutzbehörde über nachteilige Veränderungen in der Landschaft zu benachrichtigen und darauf hinzuwirken, dass Schäden von Natur und Landschaft abgewendet werden. Dieser Aufgabe wird die Naturschutzwacht dadurch gerecht, dass sie über die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege aufklärt, etwaige Störer an Ort und Stelle auf die tatsächlichen und rechtlichen Folgen ihres Handelns hinweist und im Falle uneinsichtiger Störer Vorgänge zur Anzeige bringt. Darüber hinaus soll sie Vorschläge zu Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in der Landschaft machen.
Nach dem Runderlass des Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 11. April1990 (SMBl. 791) sind wichtige Kriterien bei der Auswahl der Bewerber/-innen, dass sie Verständnis für Natur und Landschaft haben, über ausreichende Fach- und Rechtskenntnisse auf dem Gebiet des Naturschutzes, der Landschaftspflege und auf verwandten Rechtsgebieten verfügen sowie gute Ortskenntnisse besitzen.
Voraussetzung ist, dass sie volljährig, möglichst ortsansässig und leicht erreichbar sind.
Wer Interesse hat, kann sich bis zum 1. Mai mit Angabe von Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Beruf und Arbeitgeber sowie kurzer Begründung bzw. Darstellung der bisherigen Tätigkeit im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Unteren Naturschutzbehörde unter amt66kreis-duerende oder telefonisch unter 02421/22-1066312 melden.