Entscheidung über Bürgerentscheid
Der Kreistag wird am Donnerstag, 19. Mai, darüber befinden, ob es zu einem sogenannten Bürgerentscheid kommt. Falls ja, stimmen die für eine Kommunalwahl wahlberechtigten Bürger im Kreis Düren per Brief darüber ab, ob es zu einer Änderung des Kreisnamens kommt. Sollte der Kreistag sich gegen einen Bürgerentscheid aussprechen, bleibt es beim jetzigen Namen "Kreis Düren".
Der Kreistag hat sich im Dezember mit großer Mehrheit für die Umbenennung in "Rurkreis Düren-Jülich" entschieden, weil mit "Rur" und "Jülich" zwei wesentliche und für den gesamten Kreis wichtige Bezeichnungen in den Namen aufgenommen werden. Mit der Erweiterung des Namens soll der Vielfalt des gesamten Kreises Rechnung getragen und die Identität zum Kreis gesteigert werden. Jülich, nach Düren die zweitgrößte Stadt im Kreis, ist seit langem ein weltweit bekannter und anerkannter Wissenschafts- und Forschungsstandort, der vor allem im Strukturwandel mit dem Ende des Braunkohleabbaus eine zentrale Rolle spielt. Die Rur durchfließt den gesamten Kreis und ist somit ein verbindendes Element mit erheblicher touristischer Bedeutung für das ganze Kreisgebiet. "Wir sind überzeugt, dass der Name "Rurkreis Düren-Jülich" zu einer höheren Identifikation aller Bürgerinnen und Bürger mit dem Kreis und außerdem zu einem Imagegewinn führt", sagt Landrat Wolfgang Spelthahn.
Die Kosten für die Umbenennung, unter anderem durch den Austausch von Schildern, liegen bei rund 20.000 Euro. Diese Summe hat der Kreis nach sorgfältiger Prüfung ermittelt und überprüft. Diese Kostenschätzung ist den Initiatoren des Bürgerbegehrens auf Wunsch schriftlich zugegangen. Der Kreis wird alle Umstellungen nach und nach vornehmen. Ortsschilder zum Beispiel werden erst dann ausgetauscht, wenn es ohnehin wegen Verschleißes oder Beschädigungen notwendig wäre. Oberstes Ziel ist es wie immer, die Kosten so gering wie möglich zu halten.
Wenn der Kreistag sich für den Bürgerentscheid ausspricht, muss die Abstimmung innerhalb von drei Monaten stattfinden. Eine entsprechende Satzung des Kreises sieht vor, dass die Abstimmungsunterlagen spätestens 21 Tage vor Ablauf dieser 3-Monats-Frist versendet werden müssen. Der Bürgerentscheid müsste danach also bis zum 18. August abgeschlossen sein. Dieser Termin liegt nach den Sommerferien.
Bisweilen aufgekommene Behauptungen, der Kreis würde das Verfahren bewusst verzögern, werden entschieden zurückgewiesen. Eine offizielle Satzung regelt das Prozedere im Kreis Düren. Deshalb war es auch nicht möglich, einen etwaigen Bürgerentscheid schon parallel mit der Landtagswahl abzuhalten. Die vorgeschriebenen und damit einzuhaltenden Fristen hätten nicht gereicht, nachdem feststand, dass für das Bürgerbegehren genügend Unterschriften vorlagen.
Kommt es zum Bürgerentscheid, ist grundsätzlich die Mehrheit der Stimmen ausschlaggebend. Diese Mehrheit muss zusätzlich mindestens 15 Prozent der wahlberechtigten Bürger im Kreis Düren entsprechen. Benötigt werden also mindestens ca. 32.000 Stimmen, die entweder für oder gegen die Umbenennung sind.
Die Kosten für den Bürgerentscheid, den das Land NRW nach erfolgreichem Bürgerbegehren vorsieht, liegen voraussichtlich bei mehr als 275.000 Euro, unter anderem deshalb, weil alle Wahlberechtigen einen Brief erhalten. Die Sitzung des Kreistags findet am Donnerstag, 19. Mai, ab 16 Uhr im Dürener Kreishaus (Raum B 130) statt.