Die Hauptverwaltungsbeamten haben heute gemeinsam bekräftigt, dass Landrat und Bürgermeister mit ihren Entscheidungen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Geflüchteten in der Gemeinde Inden korrekt gehandelt haben.
Hintergrund ist ein Votum des Indener Gemeinderates, keine weiteren Flüchtlinge in der Gemeinde aufzunehmen. Im Einzelnen hatte der Rat der Gemeinde den Beschlussvorschlag von Bürgermeister Pfennings, die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von zugewiesenen Flüchtlingen in der gesetzlich vorgeschriebenen Form fortzuführen sowie den Bürgermeister zu ermächtigen, alle hierzu notwendigen Verträge abzuschließen, abgelehnt.
Diesen Beschluss hatte Bürgermeister Pfennings in seiner Funktion als Hauptverwaltungsbeamter zu beanstanden, weil Kommunen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW (FlüAG NRW) dazu verpflichtet sind, ausländische Geflüchtete aufzunehmen und unterzubringen. Da auch nach der Beanstandung der Gemeinderat bei seinem Beschluss verblieb, musste unverzüglich eine Entscheidung bei der Aufsichtsbehörde eingeholt werden.
Diese hatte der Landrat in seiner Funktion als untere staatliche Verwaltungsbehörde zu treffen und hob den Beschluss auf, weil er gegen geltendes Recht verstößt. Gleichzeitig musste laut FlüAG eine Weisung an die Gemeinde erfolgen, die notwendigen Maßnahmen zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen zu ergreifen. Für die Zuteilung der Geflüchteten ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig. Die Kommunen entscheiden dann, wo und wie sie die Geflüchteten unterbringen.
Die Bürgermeisterin und die Bürgermeister des Kreises Düren sind einhellig der Meinung, dass die Entscheidung des Rates, keine Geflüchteten mehr aufzunehmen, rechtswidrig war. Die Hauptverwaltungsbeamten (HVB) der 15 Städte und Gemeinden des Kreises Düren wollen mit ihrer gemeinsamen Erklärung deutlich machen, dass sie sich gegenseitig unterstützen und gegen alle – teils auch populistischen - Äußerungen, Reaktionen und Maßnahmen wenden, die zu unverhältnismäßigen Verzerrungen der Darstellung und einer Aufladung der Stimmung führen können. Bei der Gesetzgebung zur Flüchtlingsaufnahme und -unterbringung sowie wie bei allen anderen Gesetzen kommt es im ersten Schritt eben nicht auf die persönliche Bewertung der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Beamten, ob das jeweilige Gesetz gut und zielführend oder nicht ist, an, sondern Recht und Gesetz sind umzusetzen. Das machen alle HVB auch in diesem Fall.
Natürlich können die Hauptverwaltungsbeamten und der Landrat Bedenken und Sorgen, die sich in Teilen der Bevölkerung artikulieren, nachvollziehen. Ziel müsse es aber sein, durch sachliche und korrekte Information sowie angemessenes, gesetzeskonformes Handeln ein Umfeld zu schaffen, in dem sich alle Menschen innerhalb des Gemeindegebietes aufgehoben fühlen. Trotz des Verständnisses für die Sorgen und Nöte der Menschen, sollten diejenigen, die mit Gesetzen und Vorgaben nicht einverstanden sind, ihren Protest im Rahmen der demokratisch legitimierten Grundordnung beim jeweiligen Verordnungsgeber anbringen.