Sehr ansteckend
Windpocken sind eine sehr ansteckende Infektionskrankheit. "Nahezu jede Person, die nicht geimpft ist oder die Erkrankung durchgemacht hat und Kontakt zu einer infektiösen Person hat, wird ebenfalls erkranken", sagt Susanne Lowis-Coenen, Gesundheitsamt Kreis Düren. Ein besonderer Schutz gilt daher insbesondere für ungeimpfte Schwangere und Neugeborene. Bei Erwachsenen verläuft die Erkrankung im Allgemeinen schwerer. "Jeder, der an Windpocken erkrankt ist, kann später auch an einer Gürtelrose erkranken, die im Einzelfall sogar lebenslang erhebliche Schmerzen bereiten kann", so Lowis-Coenen weiter.
Betretungsverbot für 16 Tage
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt daher eine zweimalige Impfung gegen Windpocken parallel zur Masern-, Mumps-, Röteln-Impfung im Alter von elf bis fünfzehn Monaten. Allen Ungeimpften und Jugendlichen ohne Windpockenerkrankung in der Vorgeschichte wird empfohlen, die Impfung mit zwei Dosen zeitnah nachzuholen.
Um eine Weiterverbreitung der Erkrankung zu verhindern, gilt folgende Regelung: War der zuerst infizierte Mensch während der ansteckenden Phase – also zwei Tage vor Auftreten der ersten Bläschen bis zur Abheilung der Bläschen – in einer Kita, Schulklasse/Gemeinschaftseinrichtung oder OGS, so gelten alle nicht immunisierten bzw. ungeimpften Kinder der Gruppe/Klasse als krankheitsverdächtig. Das gleiche gilt auch für nicht-immune Geschwisterkinder des erkrankten Kindes. Für alle Krankheitsverdächtigen gilt ein Betretungsverbot für 16 Tage (mittlere Inkubationszeit) für Gemeinschaftseinrichtungen. Entwickelt sich dann die Erkrankung, verlängert sich das Betretungsverbot bis alle Krusten abgeheilt sind in der Regel noch einmal um fünf bis sieben Tage.
Um Erkrankungen, lange Fehlzeiten und Betreuungsengpässe der Kinder zu vermeiden, empfiehlt das Gesundheitsamt allen Personen, die nach 2004 geboren sind, die Erkrankung nicht durchgemacht haben und keine zwei dokumentierten Impfungen gegen Windpocken vorweisen können, sich impfen zu lassen.