Testergebnisse stehen aus
Derzeit stehen noch die Testergebnisse von 70 Verdachtsfällen aus. Dabei handelt es sich um Menschen, die Kontakt zu einer infizierten Person hatten und zudem Krankheitssymptome entwickelt haben. Sie sind in häuslicher Quarantäne.
In diesem Zusammenhang ein Hinweis über Regelungen, die einen Verdienstausfall oder eine Entschädigung für Arbeitgeber und Selbstständige betreffen. Gesunde Arbeitnehmer, die wegen einer (möglichen) Infektionsgefahr zum Nichtstun gezwungen sind, erhalten grundsätzlich eine Entschädigung. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, ihnen bis zu sechs Wochen Geld in der Höhe ihres Verdienstausfalls zu überweisen. Ab der siebten Woche erhalten Arbeitnehmer eine Zahlung in Höhe des Krankengeldes der gesetzlichen Krankenkasse. Arbeitgeber und Selbstständige können sich ihrerseits die an ihre Belegschaft ausgezahlten Beträge vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) erstatten lassen. Dazu müssen sie spätestens binnen drei Monaten nach der Anordnung eines Tätigkeitsverbots oder einer Quarantäneanordnung einen Antrag stellen.
Die Formulare dazu stellt der LVR auf seiner Homepage bereit (https://bit.ly/333Be8d (Öffnet in einem neuen Tab)). Auch morgen ist die Hotline des Kreises wieder von 8 bis 16.30 Uhr unter 02421/221053920 erreichbar. Bis heute Nachmittag gingen 330 Anrufe von Bürgern in der Kreisverwaltung ein. Darüber hinaus steht die NRW-Hotline 0211/8554774 für allgemeine Fragen zur Verfügung. Sobald es etwas Neues gibt, informieren wir.