Bis zu 75 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes
Der Zuschuss der sogenannten Novemberhilfe beläuft sich auf bis zu 75 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer der angeordneten Schließungen.
Die Beantragung erfolgt elektronisch und ist ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte möglich. Soloselbstständige sind jedoch bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro direkt antragsberechtigt, sofern sie noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben. Voraussetzung dafür ist ein Zugangs-Zertifikat für ELSTER (elektronische Steuererklärung). Das ELSTER-Zertifikat sowie die Registrierung zum Onlinefinanzamt kann unter www.elster.de (Öffnet in einem neuen Tab) beantragt werden.
Weitere Informationen gibt es unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de (Öffnet in einem neuen Tab) oder beim Kreis Düren bei Tobias Wolff (02421/221061214) vom Amt für Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung.