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Kreis Düren

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Höhere Regelbedarfe für "Hartz IV"- und Sozialhilfeempfänger

Bezieher von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") und Sozialhilfe bekommen ab dem 1. Januar 2021 mehr Geld.

Zahlungen werden automatisch überwiesen

Die neuen Regelbedarfe erhöhen sich für alleinstehende Personen um 14 Euro von 432 auf 446 Euro im Monat. Zwei Erwachsene, die in einer Bedarfsgemeinschaft wohnen, erhalten ab Jahresbeginn künftig jeweils 401 Euro, was einer Erhöhung von 12 Euro entspricht. Für Kinder und Jugendliche gibt es je nach Alter 1 Euro bis 45 Euro mehr.

Die erhöhten Zahlungen werden automatisch von der job-com und den kreisangehörigen Sozialämtern überwiesen. Dies geschieht mit der zum 31. Dezember fälligen Leistung für Januar 2021. Änderungsbescheide werden von der job-com nicht erlassen. Der Kreis Düren weist darauf hin, dass ebenfalls vom Regelbedarf abhängige Mehrbedarfe höher ausfallen werden.

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