Überdurchschnittliches diffuses Infektionsgeschehen
In einem Brief hat er sich am Donnerstagnachmittag an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) Nordrhein-Westfalen (NRW) gewandt.
"Im Kreis Düren wird seit Wochen ein überdurchschnittliches diffuses Infektionsgeschehen festgestellt, welches überwiegend auf Schulen, Pflegeeinrichtungen, Kitas und Großfamilien zurückzuführen ist", sagt Landrat Wolfgang Spelthahn. Zuletzt gab es einige Fälle in einer Pflegeeinrichtung in der Gemeinde Hürtgenwald, aber auch andere Einrichtungen sind betroffen. Dennoch gibt es keine konkreten größeren Ausbruchsgeschehen, die diesen Anstieg alleinig erklären könnten. Doch die Infektionszahlen im Kreis Düren steigen kontinuierlich und auch die Zahl der Todesfälle stieg zuletzt merklich an. "Wir beobachten die Entwicklung der Fallzahlen täglich und mit strengem Auge. Wir müssen jetzt handeln und können uns keine weihnachtliche Schonfrist einräumen", sagt Spelthahn.
In seinem Brief an das MAGS bittet Landrat Wolfgang Spelthahn um Einverständnis für die Vorschläge zu strengeren Maßnahmen. "Nur so lassen sich aus meiner Sicht eine Überlastung der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sowie weitere Infektionen und Todesopfer verhindern", betont Spelthahn. Seine Vorschläge umfassen unter anderem:
- Den Wechsel zum Distanz-/digitalen Unterricht oder Wechselunterricht ab dem 14. Dezember in allen weiterführenden Schulen, Berufsschulen und anderen Bildungseinrichtungen
- Eine strengere Besuchsbeschränkung in Pflegeeinrichtungen (eine oder zwei festgelegte Personen und maximal eine Stunde pro Tag pro Bewohner)
- Die Reduzierung privater Zusammenkünfte auf Personen des eigenen und eines weiteren Haushaltes. Auch die Personenzahl soll auf maximal zehn, eher fünf, Personen reduziert werden.
- Der Kreis Düren plant zudem eine Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr. Das Verlassen der im Kreisgebiet gelegenen Wohnung ist dann nur bei Vorliegen triftiger Gründe wie beispielsweise der Ausübung der beruflichen Tätigkeit, Handlungen zur Versorgung von Tieren, der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen und auch dem Einkaufen von Lebensmitteln erlaubt.
- Eine Beschränkung der Anzahl von Kunden im Einzelhandel (nicht mehr als eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche).
Bereits am morgigen Freitag wird eine erste Reaktion des Landes erwartet, das den Vorschlägen des Kreises Düren noch zustimmen muss. "Wir versprechen uns von den nun erbetenen strengeren Maßnahmen eine Verbesserung der derzeitigen Ausgangslage. Wir möchten alles tun, um der Pandemie zum Jahresende entschieden entgegenzuwirken", sagt Landrat Wolfgang Spelthahn.