Teilnahmeunterlagen sollten bis 14.8. vorliegen
"Es ist schade, dass die intensiven Planungen und Bemühungen aller Beteiligten für den Wettbewerb nun erst einmal ruhen müssen. Aber die Gesundheit der Menschen und die Verlangsamung der Ausbreitung von Covid-19 gehen selbstverständlich vor. Wir hoffen, die Vorbereitungen für den Wettbewerb schnellstmöglich wieder vorantreiben zu können", sagt Landrat Wolfgang Spelthahn.
Interessierte Dörfer können sich daher noch bis zum 29. Mai zur Teilnahme im Amt für Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung anmelden. Dies kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Die Teilnahmeunterlagen sollten bis zum 14. August vorliegen. Sollte wider Erwarten auch im Herbst eine Durchführung nicht möglich sein, so bleibt ein Zeitfenster im Frühjahr 2021, um alle Teilnehmer fristgerecht für den Landeswettbewerb zu melden.
Um alle Aktiven in den Dörfern über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden halten zu können, wird das Fachamt per E-Mail informieren. Bei Interesse stehen Anne Schüssler unter 02421/22-1061113 und Anna Hecker unter 02421/22-1061114 zur Verfügung.