Kein Nest eigenständig entfernen
Eine behördliche Bekämpfung der gemeldeten Nester findet daher grundsätzlich nicht mehr statt. Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Düren bittet dennoch alle Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe zur Verlangsamung der Ausbreitung der Art.
Bei der Entdeckung von Nestern während der Fortpflanzungszeit (ab März bis in den November) wird eine fachgerechte Entnahme durch qualifizierte Personen empfohlen. Verantwortliche Auftraggeber für die fachliche Bekämpfung sind im Regelfall die Eigentümer des Hauses oder Grundstücks, wo sich das Nest befindet. Diese kommen somit auch für die Kosten auf. Zur eigenen Sicherheit sollten keinesfalls eigenständig und unsachgemäß Nester entfernt werden.
Im Umfeld von im Vorjahr bekannten Neststandorten ist wieder mit neuen Nestern zu rechnen. Die (frühe) Erkennung und fachliche Entnahme von Nestern ist die wesentliche Maßnahme zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung der Art. Wichtig ist die sichere Bestimmung der Art, denn die heimische Europäische Hornisse (Vespa crabro) zählt zu den besonders geschützten Arten und das Töten dieser Tiere oder die Entnahme ihrer Nester ist streng verboten und nur in begründeten Einzelfällen mit Ausnahmegenehmigung zulässig.

