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Kreis Düren

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Für den Fall der Fälle vorbereitet sein

Nicht mehr in der zu Lage sein, Entscheidungen zu treffen, ist schlimm. Die Betreuungsbehörde berät, um rechtzeitig vorzusorgen.

Wichtige Entscheidungen vorher treffen

Oftmals reicht eine kleine Unachtsamkeit beim Handwerken, im Verkehr oder beim Sport und schon ändert sich das Leben komplett – und zwar innerhalb von Sekunden. Der junge Familienvater, die gerade volljährig gewordene Tochter oder die eigenen Eltern – sie kann es treffen, jeden kann es treffen, dass man plötzlich durch einen Unfall im Krankenhaus liegt und keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann, weil man beispielsweise im Koma liegt.

Es müssen aber dringende medizinische Entscheidungen getroffen werden.
Nahestehende Angehörige dürfen nicht automatisch entscheiden, denn das Rechtssystem in Deutschland sieht keine automatische rechtliche Vertretungsvollmacht vor. (Eine Ausnahme bildet das Ehegattennotvertretungsrecht, das es seit knapp zwei Jahren gibt. Hinter dem sperrigen Begriff steckt: Ehepartner haben automatisch die Möglichkeit, Entscheidungen in Bezug auf die Gesundheit zu treffen – für maximal sechs Monate).

Aber zurück zum Szenario. Das heißt: wenn ich volljährig bin und nicht selbst bestimmt habe, wer im Fall der Fälle für mich entscheiden darf beziehungsweise soll, wird eine Person durch das Amtsgericht bestimmt.

Stefan Schnee (r.) berät in der Betreuungsbehörde zu Vorsorgemöglichkeiten und gesetzlicher Betreuung.

Oft sind es die Angehörigen, die sich bereit erklären. In vielen Fällen werden aber auch ehrenamtliche oder beruflich Betreuende, also fremde Menschen, bestellt. Die Betreuungsbehörde des Kreises Düren hilft hier weiter. Im besten Fall entscheidet jeder Mensch im Vorfeld, wer im Fall der Fälle die eigenen rechtlichen Interessen vertreten soll. „Wir beraten gerne über die Vorsorgemöglichkeiten und empfehlen allen Menschen ab 18 Jahren, sich mit einer Vollmachtserteilung auseinanderzusetzen. Eine gültige Vollmacht hat immer Vorrang vor einer rechtlichen Betreuung”, sagt Stefan Schnee von der Betreuungsbehörde des Kreises Düren. „Unser oberstes Ziel ist es, dass eine rechtliche Betreuung durch das Amtsgericht vermieden wird, wobei grundsätzlich der Wunsch der Menschen und deren Vorstellungen im Vordergrund stehen!“ 

Das anfänglich skizzierte Krankenhausszenario steht beispielhaft für die Bereiche, bei denen eine rechtliche Betreuung erforderlich werden kann. Für Menschen, die wegen Unfall, Krankheit, Sucht oder Alter nicht mehr in der Lage dazu sind, eine Vollmacht zu erteilen oder keine Vertrauensperson haben, gibt es die Möglichkeit, eine rechtliche Betreuung zu erhalten. Allerdings haben immer andere Unterstützungsmöglichkeiten Vorrang, wie die sogenannten anderen Hilfen (zum Beispiel die Schuldnerberatung, soziale Dienste und Beratungsstellen). Zu den Vorsorgemöglichkeiten beraten die Mitarbeitenden der Betreuungsbehörde des Kreises Düren im Amt für Generationen, Demografie, Inklusion und Sozialplanung gerne und kostenlos.

„Wir führen viele Gespräche mit den Menschen und wollen sichergehen, dass sie in guten Händen sind. Denn anderen Menschen eine Vollmacht oder eine rechtliche Betreuung zu beantragen, ist eine große Verantwortung und benötigt Vertrauen”, weiß Stefan Schnee. Dabei hat die Vorsorgevollmacht nichts mit der Patientenverfügung zu tun, in der es um medizinische Maßnahmen geht. Auch hierzu informiert die Betreuungsbehörde gerne. 

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