Einfach online beantragen
Sie kann jetzt bereits beantragt werden, wenn eine ehrenamtliche Tätigkeit von 200 Stunden im Jahr beziehungsweise von vier Tagen in der Woche nachgewiesen wird. Zuvor waren 250 Stunden beziehungsweise fünf Tage die Woche erforderlich. Voraussetzung für den Erhalt ist zudem, dass man bereits mindestens zwei Jahre ehrenamtlich tätig war. Zudem ist es jetzt möglich, eine Aufwandsentschädigung zu erhalten, wenn diese den steuerlichen Freibetrag der Ehrenamtspauschale (960 Euro) oder der Übungsleiterpauschale (3.300 Euro) nicht überschreitet. Durch die Herabsenkung der Voraussetzung können nun viele weitere Ehrenamtliche von den Vergünstigungen profitieren. Eine Übersicht der Angebote gibt es unter: https://www.engagiert-in-nrw.de/ehrensache (Öffnet in einem neuen Tab)
Engagierte, die die Ehrenamtskarte beantragen möchten, haben die Möglichkeit, den Antrag digital per kostenloser „Ehrenamtskarten-App“ oder unter www.kreis-dueren.de/ehrenamtskarte (Öffnet in einem neuen Tab) zu stellen. Analog kann auch das Antragsformular ausgefüllt werden, das in der Kreisverwaltung oder den Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich ist.
Um als Partner der Ehrenamtskarte und Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW einen Rabatt oder ein Angebot anzubieten, können sich Interessierte gerne an die Kontakt- und Anlaufstelle „Dein Ehrenamt. MITWIRKUNG.“ wenden unter ehrenamtkreis-duerende. Hier gibt es auch weitere Informationen zu Anträgen und Formalitäten.

