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Kreis Düren

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Kreis Düren und Landrat weisen Vorwürfe zurück

Verschiedene Medien berichten am 17.7. und 18.7.2024 darüber, dass die Staatsanwaltschaft Aachen ein Ermittlungsverfahren wegen "Subventionsbetruges" und "schwerer Untreue" gegen Landrat Wolfgang Spelthahn eingeleitet habe.

Vorwürfe gegenstandslos

Diese Vorwürfe, die im Zusammenhang mit dem Kita-Neubau an der Marienstraße in Düren stehen, weisen der Kreis Düren und Landrat Spelthahn entschieden zurück. Zum Sachverhalt ist Nachfolgendes festzuhalten: Dies ergibt sich auch aus dem entsprechenden öffentlichen Jahresabschluss des Kreises Düren. 

In 2017/2018 erfolgte die Errichtung der siebengruppigen Kindertageseinrichtung „Kreismäuse in der Marienstraße“. Träger war zunächst der Verein Kinderbetreuung Kreismäuse e.V. Nach Auflösung des Vereins wurde die Kindertagesbetreuung Kreismäuse AöR zum 01.01.2022 Träger der Einrichtung.

Die Kindertageseinrichtung wurde durch einen Investor errichtet und steht im Rahmen eines Mietverhältnisses zwischen dem Kreis Düren (Vermieter) und dem Träger (Mieter) für die Kinderbetreuung zur Verfügung. Die Beschaffung der notwendigen Ausstattungsgegenstände wurde auf Antrag des Trägers vom 16.08.2016 vom örtlich zuständigen Jugendamt der Stadt Düren auf der Grundlage der geltenden Förderrichtlinien des Landes NRW im Rahmen der Förderpauschalen/je Platz mit Bescheid vom 02.01.2018 refinanziert.

Da die Förderpauschalen nicht auskömmlich waren, mussten verschiedene Ausstattungsgegenstände mit Unterstützung des Kreises Düren als Vermieter, der die organisatorische, logistische und wirtschaftliche Anschaffung von Ausstattungsgegenständen für den Träger übernommen hatte, in Höhe von 278.241,01 € vorfinanziert werden. Hierzu zählten: Innenausstattung (Küche), Außenspielfläche sowie Folierung und Beschriftung. 

Es wurde zwischen dem Kreis Düren und dem Träger vereinbart, dass zeitnah trägerseits eine Rückzahlung der vorfinanzierten Beträge aus den Betriebskostenzuschüssen, die jeder Träger erhält, erfolgen muss. Die Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise wurde mit dem Landschaftsverband Rheinland (Landesjugendamt) und der Stadt Düren als örtlich zuständigem Jugendamt abgestimmt. 

Die Rückzahlung erfolgte nach Eingang des Leistungsbescheides des Jugendamtes der Stadt Düren vom 29.10.2020 über die Abrechnung des Betriebskostenjahres 2018/2019 beim Träger.

Somit wurden entgegen einer Berichterstattung keine Fördermittel zur Beschaffung von Ausstattungsgegenständen nachträglich beantragt. Auch dieser Vorwurf ist gegenstandslos. 

Erläuterungen und Hinweise

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