Anfangsverdacht wird zurückgewiesen
Im Sinne einer schnellst möglichen Aufklärung der im Zusammenhang mit der „Schleuserkriminalität“ erhobenen Vorwürfe haben Landrat und Kreisverwaltung voll umfänglich mit den Ermittlungsbehörden kooperiert. Unabhängig davon weist der Landrat weiterhin den gegen ihn im Raum stehenden Anfangsverdacht der Bestechlichkeit zurück.